
Die Schere zwischen Armen und Reichen geht immer weiter auseinander, der Mittelstand schrumpft. Da lässt die Meldung, dass WDR-Intendant Tom Buhrow ein Jahresgehalt von 413.400 Euro erhält, aufhorchen. Viele Bürger regen sich darüber auf, dass Unternehmer sich oftmals selbst ein fürstliches Gehalt genehmigen, ihren Arbeitnehmer jedoch nur das Nötigste bieten.
Im Extremfall verdient etwa der Chef der Deutschen Bahn 970.000 Euro Grundgehalt und erhält eine zusätzliche Bonuszahlung von 1,26 Millionen Euro – insgesamt also 2,23 Millionen Euro. Ein DB-Mitarbeiter mit einer Ausbildung von mindestens 2,5 Jahren (Entgeltstufe 609) erhält gleichzeitig lediglich ein Einstiegsgehalt in Höhe von 31.057 Euro im Jahr. Doch womit ist das gerechtfertigt?
Geschäftsführer tragen kein Risiko
Oftmals argumentieren diejenigen, die Arbeitnehmern nur geringe Löhne zahlen und sich auf ihre Kosten bereichern, sie würden mehr Verantwortung und ein höheres Risiko tragen als die anderen. Das rechtfertige höhere Gehälter und exorbitante Bonuszahlungen. Doch das stimmt nicht.
Denn wenn etwa die schlechte Arbeit eines Geschäftsführers dazu führt, dass laufende Aufträge nicht erfüllt oder die Gehälter seiner Mitarbeiter wegen Misswirtschaft nicht bezahlt werden können, dann haftet die GmbH oder die AG für den Schaden, nicht aber der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für die Misswirtschaft.
Das Risiko liegt somit bei dem Unternehmen, das mit dem Geschäftsvermögen haftet und den Mitarbeitern, die ihren Job verlieren können. Wer als Selbstständiger mit hohem Kapitaleinsatz ein Unternehmen gründet, sollte zudem keinen Anspruch auf Gewinne in unbeschränkter Zeit und Höhe haben. Das ist nicht gerecht.
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Das Geld haben zudem nicht der Geschäftsführer und die leitenden Angestellten mit ihren „weisen Entscheidungen“ erwirtschaftet, sondern die in aller Regel unterbezahlten Angestellten. Womit ist es etwa zu rechtfertigen, dass in Zeitungsverlagen ein Personalchef teilweise ein doppelt so hohes Gehalt erhält wie Journalisten, die täglich dafür sorgen, dass die Zeitung mit Inhalten gefüllt wird und sich verkauft? Es ist nicht zu rechtfertigen. Denn ein Personalchef kann keine redaktionellen Texte schreiben. Er erwirtschaftet damit keinen einzigen Cent, der mit der Zeitung eingenommen wird.
Gewerkschaften kein Allheilmittel
Jetzt könnten einige einwerfen, die Verantwortung für das Gehalt liege bei den Arbeitnehmern. Sie müssten doch nur bessere Gehälter aushandeln. Sie könnten sich an die Gewerkschaft wenden und sollten sich für bessere Tarifabschlüsse einsetzen.
Selbst wenn das zu besseren Tarifabschlüssen führt, so genehmigen sich die Vorstände und Geschäftsführer und diese den leitenden Angestellten weiterhin sehr viel höhere Vergütungen. Die Gewerkschaften, so notwendig und sinnvoll sie auch sind, würden damit nicht verhindern, dass die soziale Ungleichheit und damit der Unmut der Bevölkerung weiter steigen.
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Oftmals sind die Arbeitnehmer zudem viel zu bescheiden, was sich in der Zustimmung in zu geringen Tarifabschlüssen zeigt. Darüber hinaus haben Gewerkschaften in vielen Branchen und insbesondere im Osten kaum Mitglieder, selbst Betriebsräte gibt es nur in den seltensten Fällen im Osten. Schon die Ankündigung, einen Betriebsrat gründen zu wollen, wird in manchen Unternehmen trotz des gesetzlichen Verbots, mit der Drohung der Kündigung quittiert.
Der Gesetzgeber ist gefordert
Wenn also die Gewerkschaften seit Jahrzehnten nicht in der Lage sind, der sozialen Ungleichheit Herr zu werden, muss zwangsläufig der Gesetzgeber handeln. Eine Beschränkung der Gehälter für Geschäftsführer und leitende Angestellte ist hier sinnvoll und notwendig, ebenfalls eine Beteiligung aller Mitarbeiter am Unternehmensgewinn, wenn dieser nicht für Rücklagen zurückgestellt wird.
Immer höhere Steuern zu erheben, kann kaum die Lösung sein. Das erhöht zwar die Steuereinnahmen für den Staat, aber der in der Regel unterbezahlte Mitarbeiter hat davon gar nichts. Wesentlich sinnvoller scheint eine Regelung, welche die Mitarbeiter stärker am Unternehmenserfolg beteiligt. Das könnte etwa die automatische Gehaltserhöhung sein, sobald sich der Geschäftsführer einen höheren Unternehmerlohn genehmigt.
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Auch eine Beschränkung der Gehälter für Geschäftsführer, Vorstand und leitende Angestellte nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel ist denkbar und wäre sozial gerecht. Wenn man wider besseres Wissen etwa die größere Verantwortung als Argument gelten lassen will, könnte etwa festgehalten werden, dass der Geschäftsführer höchstens das Doppelte des durchschnittlichen Lohns eines qualifizierten Mitarbeiters erhält, ein Personalchef höchstens das 1,25-fache des durchschnittlichen Lohns. Der Unternehmensgewinn sollte nach demselben Schlüssel verteilt werden.