Fachkräfte-Einwanderungsgesetz als Einfallstor für mehr Asylbewerber

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Berlin. Das neue „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ soll mehr Zuwanderer nach Deutschland locken. Von der Ampelkoalition wird es als großer Wurf gefeiert, um dem viel beklagten Fachkräftemangel zu begegnen. Doch im Detail versteckt sich eine Regelung, die es vielen Wirtschaftsmigranten aus Drittstaaten erlauben dürfte, völlig legal einen Asylantrag in der Bundesrepublik zu stellen.

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Konkret geht es um „Erweiterte Aufenthaltsmöglichkeiten zur Ausbildungsplatzsuche“. Menschen aus Drittstaaten, etwa aus Afrika oder dem arabischen Raum, wird ab Frühjahr 2024 damit eine legale Möglichkeit geboten, um nach Deutschland einzureisen. Voraussetzung sind lediglich erweiterte Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1.

„Auch zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche können Drittstaatsangehörige weiterhin einreisen. Die Altersgrenze für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber wird von 25 auf 35 Jahre angehoben, die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse werden auf Niveau B1 (GER) abgesenkt. Damit wird der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche einem größeren Personenkreis von Drittstaatsangehörigen eröffnet. Die bisherige Höchstaufenthaltsdauer von sechs Monaten wird auf neun Monate erhöht.“

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Doch was, wenn der Bewerber keinen Ausbildungsplatz findet oder nur vorgibt, diesen zu suchen? Die Person könnte, sollte sie etwa aus Syrien, Irak, Afghanistan, Sudan oder Somalia stammen, zu jedem Zeitpunkt einfach einen Asylantrag stellen, und hätte anschließend ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland, da nach derzeitigem Stand nicht in diese Länder abgeschoben wird.

Da der Bewerber zudem voraussichtlich mit einem Flugzeug in die Bundesrepublik einreist, kann er im Gegensatz zu denjenigen, die die Grenze zu Fuß oder mit dem Auto überqueren, regulär und legal einen Asylantrag stellen. Damit könnte sich das Fachkräfteeinwanderungsgesetz letztlich als neues Einfallstor für weitere Asylbewerber erweisen.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima antwortete nicht auf eine MORGENBLICK-Nachfrage, ob ein solcher Missbrauch ausgeschlossen werden könne. Personen könnten somit vorgeben, einen Ausbildungsplatz zu suchen, aber die Gelegenheit nutzen, um stattdessen einen Asylantrag zu stellen.

Darüber hinaus erlaubt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bisherigen Asylbewerbern, bei entsprechender Qualifikation und einem Arbeitsvertrag, den Asylantrag zurückzuziehen und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu beantragen. Das entspricht einer nachträglichen Legalisierung auch illegaler Einwanderung. Auch der Nachzug von Eltern und Schwiegereltern der Asylbewerber wird über den Umweg als anerkannte Fachkraft erlaubt, wenn der Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhält.

Union und AfD kritisieren das Gesetz

Kritik am neuen Fachkräfteeinwanderung äußerten sowohl die CDU/CSU als auch die AfD.

„Das Ampel-Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird unserer Volkswirtschaft langfristig mehr schaden als nutzen. Das Ampel-Gesetz ist kein Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften. Es ist ein Gesetz zur Einwanderung von Geringqualifizierten. Das Punktesystem, auf das die FDP so stolz ist, hat mit dem angeblichen Vorbild des kanadischen Punktesystems kaum etwas zu tun“, sagte Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Einreisevoraussetzung sei lediglich ein Arbeitsvertrag zum Mindestlohn, ohne jeglichen Qualifikationsnachweis.

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Alice Weidel, die Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, kritisierte das Gesetz im Vorfeld ebenfalls scharf: „Die deutsche Migrationspolitik lockt mit laxen Regeln, fehlenden Kontrollen und den großzügigsten Sozialleistungen aller EU-Länder vor allem Armutsmigranten an und lädt vor allem zur Einwanderung in die Sozialsysteme ein. Ein ,Punktesystem‘ nach kanadischem Vorbild, das Fachkräften die Einwanderung auch ohne konkretes Jobangebot ermöglichen soll, bleibt sinnlos, solange die vorhandenen Fehlsteuerungen in der Migrationspolitik bestehen bleiben.“

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