Jeder sechste Asylbewerber in Deutschland ist Afrikaner

Menschen auf einem Markt in Lagos, Nigeria. Foto: Mary / Unsplash
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Wiesbaden. Was man in den Großstädten bereits erahnen konnte, bestätigt sich nun auch in Zahlen. Deutschland zieht auch immer mehr Afrikaner als Asylbewerber an. Rund 486.100 Personen haben zum Jahresende 2022 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Laut Statistischem Bundesamt waren das rund 88.000 Menschen mehr als zum Jahresende 2021 – ein Anstieg von 22 Prozent.

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Jeder sechste anerkannte Asylbewerber (16 Prozent) stammte aus Afrika, 29 Prozent aus Europa. Die Mehrheit der leistungsberechtigten Asylbewerber kam mit 52 Prozent hingegen aus Asien. Die meisten Asylbewerber waren Syrer (13 Prozent), Afghanen (12 Prozent) und Iraker (11 Prozent). Acht Prozent aller Leistungsempfänger stammten aus der Ukraine.

Flüchtlinge aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis oder einem vorläufigen Aufenthaltsrecht erhielten zunächst Asylbewerberleistungen und wechselten ab 31. August 2022 zu Sozialleistungen. Auch neu ankommende Ukrainer erhalten heute noch bis zur Klärung des Aufenthaltsrechts zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

63 Prozent der Leistungsempfänger waren Ende 2022 Männer, 37 Prozent Frauen weiblich. Fast jede dritte Person war minderjährig (31 Prozent), zwei Drittel zwischen 18 und 64 Jahren alt (67 Prozent), zwei Prozent 65 Jahre und älter.

Sechs von zehn Asylbewerbern erhielten weitere Leistungen

289.500 haben zusätzlich zur Regelleistung zur Deckung des notwendigen Bedarfs auch besondere Asylbewerberleistungen erhalten. Diese werden in besonderen Fällen gewährt, wenn die Asylbewerber sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und nicht den Pass vernichtet oder falsche Angabe zur Identität gemacht haben.

Zu den besonderen Leistungen in speziellen Bedarfssituationen zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt oder die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten. Von den 289.500 Personen hatten 55.050 Asylbewerber ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen.

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