Vodafone-Mediaberater klemmt Internet und Fernsehen ab – Darf der das?

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Kühlungsborn. Plötzlich sind das Internet, Festnetz und der Fernsehempfang weg. Viele Kunden von Vodafone Kabel Deutschland in Kühlungsborn und anderen Städten kennen es. Grund dafür sind meist Störungen im Kabelnetz. Weniger bekannt ist dagegen die Praxis einzelner Mediaberater, die in Mehrfamilienhäusern vereinzelt das Kabel vom Übergabepunkt abtrennen und einen Sperrfilter setzen. Von der Sperre sind dann teils auch Kunden betroffen, die einen geltenden Internet- und TV-Vertrag haben. Aber darf ein Mediaberater das überhaupt?

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Häufig muss dann erst ein Techniker über den Technischen Support von Vodafone beauftragt werden, um den Internet- und Fernsehempfang wiederherzustellen. Die mit der Reparatur beauftragten Techniker meinen laut mehrerer Kunden, dass niemand anderes an den Übergabepunkt darf, der Mediaberater also widerrechtlich handle. Die Mediaberater indes argumentieren auf Nachfrage, die Techniker wüssten nicht, welche Befugnisse sie hätten. Doch wer hat nun Recht?

Wann der Mediaberater den Anschluss abschalten darf

Laut Thilo Claus, der als Techniker im Auftrag der Presseabteilung der Konzernzentrale antwortet, haben Mediaberater zwar das Recht, einen Anschluss abzuklemmen, aber nur wenn dieser schwarz genutzt werde. Ein Pressesprecher ergänzt, dass ein Sperrfilter auch bei Zahlungsverzug oder einem Rückwegstörer gesetzt werden könne. Alle Aufträge zur Abschaltung würden von Vodafone erteilt. Es müsse zudem bei Schwarzsehern sichergestellt sein, dass bestehende Verträge von Kunden nicht betroffen sind. Das sei im Vorfeld von den Mediaberatern zu prüfen, so Claus.

Wenn ein Kunde also einen Internet- oder einen TV-Vertrag in einem Mehrfamilienhaus besitzt, der Nachbar aber nicht, die Sperrung am Übergabepunkt jedoch beide betreffen würde, dann dürfe das Kabel rein rechtlich nicht getrennt und kein Sperrfilter gesetzt werden, sagt Claus. Es gibt jedoch eine Ausnahme, den Rückwegstörer.

Hat das unerlaubte Abschalten Konsequenzen?

Beschweren können Kunden sich über Mediaberater unter der Nummer 0800 172 1212, hierbei sollte der konkrete Mediaberater genannt werden. Die Beschwerden würden an die zuständige Abteilung in Unterföhring weitergeleitet, die alle Mediaberater in Deutschland steuere. Sollten hier vermehrte Beschwerden über einen Mediaberater auftreten, könne dies zu Konsequenzen führen, so der Pressesprecher.

Rückwegstörer führen laut Vodafone zu Verbindungsabbrüchen, geringerer Bandbreite oder einem Totalausfall. Sie seien in Deutschland einer der häufigsten Gründe für Internet-Störungen im Kabelnetz, so das Unternehmen.

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Von einer Rückwegstörung könnten teils gleichzeitig 300 bis 500 Nachbarn betroffen sein, sagt ein Vodafone-Sprecher. In diesem Fall müssten Mediaberater den Anschluss teils am Übergabepunkt trennen, wenn der mutmaßliche Verursacher nicht anderweitig erreicht werden könne. Das könne dann laut Sprecher teils dazu führen, dass auch der Nachbar auf derselben Etage kein Internet oder Fernsehen habe.

Oftmals seien laut Vodafone einzelne Kunden die Ursache für Ruckwegstörer, weil diese „das Netz ihrer Nachbarn, meist unbewusst, lahmlegen, in dem sie Geräte betreiben, die uralt, defekt oder für den deutschen Markt nicht zugelassen sind“. Quellen für Rückwegstörer können Funkkopfhörer, Babyphones, LED-Beleuchtungsmittel, Flugdrohnen, Spielekonsolen, Ladegeräte, alte VHS-Videorekorder und Röhrenfernseher sein, so der Konzern.

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