600.000 Deutsche unterstützen Petition zur Aufhebung der Masern-Impfpflicht

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Über 600.000 Deutsche haben bereits eine Petition auf Change.org unterschrieben und fordern von führenden Politikern die Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Anlass der Petition war das Maserschutzgesetz, das im Bundestag am 14. November 2019 beschlossen wurde und am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Der Initiator sieht die Demokratie „in Gefahr“ und will die Aufhebung der „Zwangsimpfung“ bewirken. Dazu fordert er Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Überprüfung des Gesetzes auf. Das Masernschutzgesetz würde dem Charakter des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 2 widersprechen, welche die körperliche Unversehrtheit garantiert. Die Petition richtet sich an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Annalena Baerbock (Grüne), Christian Lindner (FDP), Katja Kipping (Linke) und Alexander Gauland (AfD) und alle Bundestagsfraktionen.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag auf Aussetzung des Masernschutzgesetzes, der durch die „Initiative Freie Impfentscheidung e.V.“ eingereicht wurde, im Sommer 2020 zurückgewiesen. Eine Entscheidung zur Sammelklage steht noch aus.

Hintergrund

Das Masernschutzgesetz wird u.a. mit der hohen Ansteckungsrate der Masern begründet. Das RKI schreibt im Epidemiologischen Bulletin 10/20: „Eine an Masern erkrankte Person kann schätzungsweise bis zu 18 weitere empfängliche (d.h. nicht durch Impfung oder vorherige Erkrankung immune) Personen anstecken.“ Eine hohe Impfquote würde laut RKI „zur Unterbrechung der Infektionsketten, […] zu einer Eindämmung der Viruszirkulation und schlussendlich zur Elimination des Masernvirus“ beitragen.

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masernschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Asylbewerber untergebracht sind. Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sind ebenfalls verpflichtet einen Masernschutz nachzuweisen. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021.

Ärztevereinigung gegen Masern-Impfpflicht

Im Vorfeld des Gesetzes hatte sich die Vereinigung „Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung“ gegen eine Masern-Impfpflicht ausgesprochen. „Eine solche Impfpflicht geht an den Ursachen der gegenwärtigen Masernausbrüche vorbei, ist unverhältnismäßig und überdies verfassungswidrig“, betonte der Kinder- und Jugendarzt Michael Friedl im Mai 2019 gegenüber dem Merkur. In einer Mitteilung des Verbandes hieß es, dass es bereits vor Einführung des Masernschutzgesetzes eine Impfquote von 97 Prozent bei der ersten Masern-Impfung gebe. Die zweite Impfung werde in ihrer Bedeutung überschätzt. „Sie verbessert den individuellen Schutz nicht wesentlich, ihr Effekt auf die Herdenimmunität ist in Deutschland umstritten.“ 

Initiative über drohendes Betretungs- oder Tätigkeitsverbot

Die Initiative Freie Impfentscheidung e.V. klärt über die Folgen eines fehlenden Nachweises auf: „Ein eventuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot tritt nicht schon kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.12.2021 automatisch ein, sondern erst, wenn es das Gesundheitsamt nach Ablauf des 31.12.2021 per Verwaltungsakt verhängt. Zuvor muss das Gesundheitsamt die betroffenen Personen seinerseits nochmals unter Setzung einer angemessenen Frist zur Vorlage des Nachweises gegenüber dem Gesundheitsamt auffordern.“

Bei Verstößen gegen die Nachweispflicht und gegen ein Betretungsverbot einer Einrichtung kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängen. Eine Pflicht zur Verhängung einer Geldbuße besteht für die zuständigen Behörden jedoch nicht.

Die vollständige Stellungnahme der Initiative Freie Impfentscheidung e.V. zur Übergangsfrist finden Sie hier.

Die Petition „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“ finden Sie hier.

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