Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP eine Wahlrechtsreform bei der Wahl zum Deutschen Bundestag beschlossen. Demnach erhalten die Direktkandidaten mit den meisten Stimmen künftig nur ein Mandat für den Bundestag, wenn der Anteil der Erststimmen dem Anteil der Zweitstimmen der Partei entspricht.
CSU und Linke künftig nicht mehr im Bundestag?
Nach neuem Wahlrecht kann es sein, dass die CSU in Bayern ebenso wie die Linke trotz gewonnener Direktmandate künftig nicht mehr als Fraktion in den Bundestag einzieht, wenn sie nicht aus eigener Kraft die Fünf-Prozent-Hürde erreicht. Union und Linke haben Verfassungsklage angekündigt.
Befürworter der Wahlrechtsreform begrüßen die Reduzierung der Bundestagssitze auf künftig 630 Sitze, da Milliarden eingespart werden. Die AfD-Fraktion hatte sich in einem eigenen Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, dass Wähler selbst die Reihenfolge der Listenplätze verändern können.