Kommentar: Ampel-Koalition zementiert Macht der Parteien im Bundestag

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Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP eine Wahlrechtsreform bei der Wahl zum Deutschen Bundestag beschlossen. Demnach erhalten die Direktkandidaten mit den meisten Stimmen künftig nur ein Mandat für den Bundestag, wenn der Anteil der Erststimmen dem Anteil der Zweitstimmen der Partei entspricht.

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Mit anderen Worten: Unabhängige, parteilose Einzelkandidaten haben künftig keine Möglichkeit mehr, in den Bundestag einzuziehen. Die Parteien zementieren damit ihren Machtanspruch im Bundestag. Allerdings hat in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik bisher auch noch nie ein parteiloser Einzelkandidat seinen Wahlkreis und damit das Bundestagsmandat gewonnen.

CSU und Linke künftig nicht mehr im Bundestag?

Nach neuem Wahlrecht kann es zudem sein, dass die CSU in Bayern ebenso wie die Linke trotz gewonnener Direktmandate künftig nicht mehr als Fraktion in den Bundestag einzieht, wenn sie nicht aus eigener Kraft die Fünf-Prozent-Hürde erreicht. Das regt so einige Politiker von Union und Linke auf. Sie haben eine Verfassungsklage angekündigt.

Grundsätzlich ist die Reduzierung der Bundestagssitze auf künftig 630 Sitze zu begrüßen, da Milliarden eingespart werden. Doch die neue Wahlreform verkennt, dass Menschen laut Wahlforschung in erster Linie Personen wählen und nicht die Programme der Parteien.

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Besser und demokratischer wäre es, Listenplätze zu streichen, wenn ein Direktmandat gewonnen wird. Auf diese Idee sind die Politiker der Ampel-Koalition aber nicht gekommen.

Und auch die AfD-Fraktion hat an der Listenwahl nach dem Verhältniswahlrecht keine Kritik geübt. Sie hatte sich in einem eigenen Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, dass Wähler selbst die Reihenfolge der Listenplätze verändern können. Unabhängige, parteilose Politiker im Bundestag wollen auch sie nicht.

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