Landkreis Rostock sucht Schöffen und Jugendschöffen

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Rostock. Der Landkreis Rostock sucht 269 ehrenamtliche Schöffen und 124 ehrenamtliche Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 für die Amtsgerichte in den Bezirken Rostock und Güstrow. Laut Justizministerium sollen die ehrenamtlichen Richter ihre Lebenserfahrungen und Kenntnisse in die Verhandlungen und Beratungen einbringen und die juristische Sichtweise der Berufsrichter ergänzen.

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Schöffen nehmen an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme teil wie die Berufsrichter. Sie wirken sowohl an dem Urteil als auch an den anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung mit. Schöffen sind zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet.

Voraussetzungen für Bewerber

Gesucht werden Bewerber, die im Landkreis Rostock wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist laut Landkreis Rostock von der Wahl ausgeschlossen.

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Die Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse für das Amt nicht erforderlich, so der Landkreis.

Weitere Informationen zur Bewerbung sind hier zu finden.

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte

Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:

  • kreisfreie Stadt Rostock
  • amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
  • die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden

Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:

  • amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
  • die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden

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