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Kühlungsborn. Die neue Strandsatzung in Kühlungsborn, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist, sorgt immer noch für Streit. In der Einwohnerfragestunde der jüngsten Stadtvertretersitzung äußerte Gunnar Günther vom Tourismusverband Kühlungsborn e.V. lautstarken Protest und kritisierte, dass die Strandsatzung nach wie vor nicht an alle Gewerbetreibende verteilt worden sei.
Günther kritisierte zudem Kühlungsborns Amtsleiterin Stefanie Zielinski in Person und warf ihr „Untätigkeit“ vor. Die Gewerbetreibenden seien nicht informiert worden. Die Amtsleiterin widersprach der Darstellung. Die neue Satzung sei online und zudem an alle Gewerbetreibenden verteilt worden. Wer kein Exemplar erhalten habe, könne sich gern eines im Rathaus abholen, sagte sie.
Günther entgegnete, es sei nicht Aufgabe der Gewerbetreibenden, sich ein Exemplar abzuholen. Unter den Touristikern in Kühlungsborn herrsche zudem schlechte Stimmung, so der Vereinsvorsitzende.
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Bürgermeister Rüdiger Kozian verteidigte seine Amtsleiterin gegen die Vorwürfe von Günther. Er sei genau über die Situation informiert. Fast alle zwei Wochen frage er dazu im Rathaus an und erkläre bei jeder Sitzung der Stadtvertreter das Gleiche. Er vermute, Günther wolle damit lediglich Wahlkampf für die kommende Kommunalwahl betreiben. Die schlechte Stimmung bei den Touristikern könne viele Gründe haben.
Die neue Strandsatzung sei den Vorschlägen von Einwohnern und Gewerbetreibenden bereits soweit wie möglich entgegengekommen. Es gebe bereits Klagen gegen die Stadt Kühlungsborn, die sich angekündigt hätten, so Kozian. Ein weiteres Entgegenkommen sei aktuell nicht möglich.
Alter Strandnutzungsvertrag galt seit 1992
Diese Strandsatzung musste neu erstellt werden, weil das Strandnutzungskonzept wegen einer Kündigung des Strandnutzungsvertrags durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zum 31. Dezember 2022 überarbeitet werden musste. Der alte Sondernutzungsvertrag galt seit 1992.
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Zu den Änderungen der neuen Strandsatzung gehören unter anderem die Neuregelung für die Strandkorbvermietung durch ein Auswahlverfahren, die Begrenzung des Abstands zwischen Strandkörben auf höchstens drei Meter, die Begrenzung der Veranstaltungen auf vier Strandaufgänge (2, 3, 11, 28), die Fristsetzung für die Antragsstellung für Veranstaltungen auf das Vorjahr, ein neugeschaffener Nichtraucher-Bereich an der Seebrücke und neue Regelungen zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz wie ein Einwegkunststoffverbot für die Strandgastronomie. Die vollständigen Änderungen sind hier zu finden.