Neubukow. Südlich von Buschmühlen und westlich von Neubukow soll ein Windkraftpark errichtet werden. In der jüngsten Stadtvertretersitzung ist die Nähe zu einem Wohngebiet in Buschmühlen thematisiert worden. Ein Streitpunkt ist die aktuelle Bewertung durch den Landkreis Rostock als sogenanntes Mischgebiet, was höhere Immissionen erlaubt.
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Die Stadt Neubukow will das Gebiet jedoch als reines Wohngebiet einstufen lassen, da dort überwiegend Wohnhäuser stehen, was geringere Immissionen nach sich ziehen würde. Eine geringere Lärmerzeugung sei durch eine Drosselung der Windräder möglich, sagte Ronald Mahnel vom Planungsbüro Mahnel.
Auch Höhe der Windkraftanlage strittig
Die Stadt Neubukow will zudem eine Beschränkung auf höchstens fünf Windkrafträdern auf dem 130,9 Hektar großen Plangebiet, obwohl dies planungsrechtlich nicht möglich sei, so die Begründung zur Satzung.
Die Anlagen sollen im Abstand von mindestens 1000 Meter zum Ortsteil Buschmühlen errichtet werden. Die Stadt wolle mit der Satzung zudem die Gesamthöhe der Windkrafträder auf höchstens 200 Meter begrenzen.
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Fraglich sei laut Planungsbüro Mahnel allerdings, ob die Behörden die Regelung zur Höhe anerkennen. Die Bundesregierung hatte die Hürden für den Bau von Erneuerbaren Energien gesenkt, um den Ausbau zu fördern und die Abhängigkeit beim Import von Brennstoffen zur Stromerzeugung zu senken.
Die Planungsunterlagen werden nun öffentlich ausgelegt, um die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Die Stadt will in einem Vertrag mit den Betreibern der Windenergieanlagen, der Windpark Neubukow GmbH & Co. Betriebs-KG und der eno energy GmbH, zudem die Anzahl der Windenergieanlagen, die Höhe, den Rückbau der Anlagen, die Erschließung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Nachtkennzeichnung sowie die Übernahme der Kosten regeln.