Bad Doberan erhält Auszeichnung als Tourismusort

Bad Doberan ist als Tourismusort ausgezeichnet worden. Foto: ZS
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Bad Doberan. Der Freitag war ein besonderer Tag für Bad Doberan. Gemeinsam mit den Städten Crivitz, Neubrandenburg, Pasewalk und Zierow ist Bad Doberan im Kornhaus von Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer offiziell als Tourismusort ausgezeichnet worden.

„Die Tourismusorte im Land haben sich dafür entschieden, gute Gastgeber zu sein und ihre Städte und Gemeinden weiter aufzuwerten. Denn: Investitionen in die touristische Infrastruktur sind ein Gewinn für Urlaubsgäste und Tagesausflüger. Zugleich können die Einwohner profitieren“, so der Minister.

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Bad Doberan wurde bereits im Jahr 2000 als „Heilbad“ ausgezeichnet; der Ortsteil Heiligendamm im Jahr 2014 als „Seeheilbad“. „Kultur genießen. Meer erleben.“, lautet das Motto der touristischen Vermarktung. „Der Tourismus spielt eine tragende Rolle im Ort und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sowie Lebensraumfaktor für Gewerbe, Einheimische und Gäste. Die breite Angebotsvielfalt in Bad Doberan soll jetzt zukunftssicher in allen Ortsteilen weiterentwickelt werden“, sagte Meyer.

Tourismusmusorte dürfen Kurabgabe erheben

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Anerkannte Tourismusorte dürfen eine gästebasierte Kurabgabe erheben. Mit der Erhebung einer Kurabgabe haben die Orte laut dem Tourismus-Minister eine bessere Finanzierungs­grundlage für die touristische Entwicklung. Gleichzeitig unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesweit neuen Prädikat „Tourismus­region“ die orts-, gemeinde- und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Die Fremden­verkehrs­abgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremden­verkehrs­abgabe sind nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.

31 Städte und Gemeinden im Land sind „Anerkannte Tourismusorte“

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 haben 31 anerkannte Tourismusorte und eine anerkannte Tourismusregion (Mönchgut-Granitz) die Auszeichnung erlangt. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen -insbesondere Museen oder Theater -, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangebote für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können das Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.

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Weitere Tourismusorte im Land sind Kargow, Ivenack, Stavenhagen, Anklam, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Kröpelin, Bastorf, Kalkhorst, Steffenshagen, Rostock, Hohenkirchen, Zarrentin am Schaalsee, Alt Schwerin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Altwarp, Stolpe an der Peene, Ummanz, Bad Kleinen, Dassow, Dobin am See, Klütz, Bugewitz, Güstrow, Plau am See und Schwaan. Zudem wurde im Sommer 2022 der Gemeindezusammenschluss „Mönchgut-Granitz“ als erste Tourismusregion des Landes anerkannt.

PM/ZS

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